Pressemitteling – Markenpiraterie

Kein weiteres Zögern zu Lasten der Verbraucher – Europaweit die Internet- Profiteure von Produkt- und Markenpiraterie in Verantwortung nehmen

 Der Kampfgeist von Asterix lebt: Frankreich will Online-Handelsplattformen in die Pflicht nehmen

Berlin, 04.05.2016. Frankreich meint es ernst mit dem Schutz von Verbrauchern vor Plagiaten, die über Online-Handelsplätze vertrieben werden. Trotz massiven Gegenwinds der Plattformbetreiber soll das französische Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums um einen Zusatz ergänzt werden, der die Betreiber von Online-Handelsplattformen zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Proaktiv sollen die Online-Marktplätze Verbraucher und Markenrechtsinhaber vor Werbung, Vertrieb und Verkauf von Plagiaten schützen. Die Ergänzung könnte ab Januar 2018 in Kraft treten.

„Mit der klaren Reaktion auf den dramatisch zunehmenden Online-Handel gefälschter Produkte erweist sich Frankreich als Vorreiter beim Verbraucher- und Markenschutz“, sagt Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht und Verbraucherpolitik beim Markenverband e.V. Er ergänzt: „Die deutschen und europäischen Gesetzgeber müssen jetzt Rückgrat zeigen und die Profiteure von Produkt- und Markenpiraterie im Internet, hier vor allem Verkaufsplattformen, mit in die Pflicht nehmen. Nur so lassen sich europaweit die Vertriebswege der Produkt- und Markenpiraten austrocknen. Die Rechteinhaber und der Zoll ergreifen bereits sämtliche ihnen mögliche Maßnahmen, um einen effektiven Schutz für die Verbraucher zu gewährleisten – jetzt ist es an der Zeit, dass auch die Verkaufsplattformen als Partner im Kampf gegen Online-Piraterie eingebunden werden.“

Online-Handel ist der besonders stark wachsende Vertriebskanal für gefälschte Produkte. Dies belegen aktuell die Zahlen des deutschen Zolls und der aktuelle Bericht der EU-Kommissarin Jourová zu gefährlichen Produkten. Mit ihrem Handeln setzen gewerbsmäßige Produkt- und Markenpiraten dabei zunehmend die Gesundheit von Verbrauchern aufs Spiel. So einfach wie nie können durch Online-Handel erworbene, gefälschte Produkte auf dem Postweg zum Verbraucher gelangen, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden. Ein erschreckendes Bild zeichnen die nahezu halbe Million Kinderspielzeuge, über eine halbe Million Körperpflegeprodukte, 150 Tausend Arzneimittel und 120 Tausend elektrische Geräte, die allein der deutsche Zoll im Jahr 2015 beschlagnahmte. Wie nah die Gefahr bei jedem Verbraucher angekommen ist, verdeutlichen die seit Jahren ansteigenden Zugriffszahlen des Zolls auf dem Postvertriebsweg und die Tatsache, dass über 65 Prozent der EU-Bürger inzwischen online einkaufen. Dem kriminellen Handwerk der Produkt- und Markenpiraten lässt sich nur durch Austrocknen der Vertriebswege der Boden entziehen. Indem sich sowohl der deutsche als auch der europäische Gesetzgeber dem französischen Vorstoß anschließen, setzen sie ein eindeutiges Zeichen für Verbraucherschutz und gegen die Internet-Profiteure von Produkt- und Markenpiraterie.

MV Markenverband

MV Markenverband

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

sixteen ÷ two =