Urheberrecht: Mit einem Bein im Knast?

 

Nemo / Pixabay
Nemo / Pixabay

Seitdem das Thema Datensicherheit in aller Munde ist, sind auch viele Freizeitblogger etwas verunsichert. Das umso mehr, weil nahezu jeder jemanden kennt, der schon einmal eine Abmahnung bekommen hat und daraufhin Hunderte von Euro bezahlen musste. Richtig vorbereitet braucht ein Blogger allerdings keine Schwierigkeiten zu befürchten. Wer eine eigene Seite starten und mit dieser vielleicht auch etwas Geld verdienen möchte, sollte sich also nicht nur mit den Feinheiten der CMS-Software, sondern auch mit juristischen Aspekten beschäftigen. Der wichtigste Punkt ist das Urheberrecht, das sowohl Textbeiträge als auch Bilder umfasst, welches in Wikipedia hervorragend erklärt ist. Will der Blogger mehr als nur eine Hobbyseite betreiben, sollte er sich außerdem etwas mit den Themen Persönlichkeitsrecht und Presserecht beschäftigen. Denn mit einem fundierten Grundwissen lassen sich unangenehme – und möglicherweise teure – Überraschungen vermeiden. Deshalb hier ein paar Tipps zur Vorgehensweise:

Content is King

Sinnfreies Geschwafel, in dem um möglichst viele Keywords ein paar Füllwörter gebaut wurden, damit die Seite von den Suchmaschinen gefunden wird, ist längst passé. Der User will, ebenso wie die Suchmaschinen, Inhalte sehen. Gute Inhalte. Und im Idealfall gut geschriebene Inhalte. Für den Blogger – zumindest bei 99 Prozent aller Seiten: Vor dem Schreiben eines Artikels steht eine gründliche Recherche, die sich (außer vielleicht bei Regionalblogs, in welchen Nachrichten aus der Region veröffentlicht werden) größtenteils im Netz erledigen lässt. Hier ist Wikipedia auch für Profis eine wichtige Recherchequelle, welche die Stoßrichtung für die weitere Suche nach Quellen vorgeben kann. Im Idealfall hat sich der Blogger schließlich aus zwei oder drei Quellen, die sich mit dem beabsichtigten Thema befassen, beschäftigt und formuliert deren Inhalt in eigenen Worten neu.

Auch wenn Zitate gern gesehen sind und einen Artikel lebendiger gestalten, sollten längere Passagen nicht einfach per Copy und Paste übernommen werden. Die bessere Methode besteht darin, den Kernsatz einer Aussage mit Nennung der Quelle in Anführungszeichen zu setzen und den Rest des Zitates, falls erforderlich, in indirekte Rede zu setzen. Keinesfalls sollten ganze Passagen eins zu eins übernommen werden, weil der Blogger hier sehr schnell Gefahr läuft, sich einer Verletzung des Urheberrechts schuldig zu machen. Die bessere Variante: Den Inhalt kurz zusammenfassen und innerhalb des Textes einen Link setzen. Leser, die sich ausführlich mit einem Aspekt auseinandersetzen wollen, können das über den Link machen, alle anderen werden nicht gelangweilt und keiner hat den Verdacht, dass der ganze Artikel irgendwo abgeschrieben sein könnte.

Der Plagiatscheck, der von vielen Seitenbetreibern gemacht wird, empfiehlt sich hingegen für den Blogger eher nicht. Denn kostenlose Checks schlagen bereits Alarm, wenn drei Worte in Folge mit einem anderen Text übereinstimmen. Diese Checks zeigen also auch bereits den Verdacht auf ein Plagiat an, wenn beispielsweise „Friedrich der Große“ im Text genannt wird. Der heißt halt so, das ist ein Name und demzufolge kein Plagiat.

Ein besonderes Problem: die Fotos

Auch im Internet lebt ein Text nur dann wirklich, wenn er mit passenden Fotos illustriert wird. Und hier lauert die wohl größte Falle, in die ein Blogger tappen kann. Einfach ungefragt ein Foto von einer anderen Seite zu übernehmen und selbst verwenden, ist ein absolutes NoGo. Dabei werden nicht nur die Urheberrechte, sondern unter Umständen auch Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt. Wer das macht, braucht sich also nicht zu wundern, wenn er – völlig zu Recht – eine Rechnung vom Anwalt bekommt.

Alternativ kann der Blogger Plattformen wie Pixelio oder Pixelbay nutzen, hier nach Fotos für seine Beiträge suchen und diese einbinden. Allerdings sollte er zuvor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen. In Pixelio beispielsweise wird unterschieden zwischen „redaktionelle“ und „redaktionelle und kommerzielle Nutzung“. Sicherheitshalber sollte der Blogger (unter Beachtung aller anderen Vorgaben) zweitere nutzen. Denn wenn er einen Blog zu seinem Vergnügen startet und später Anzeigen einbaut, um wenigstens die Hosting-Kosten wieder hereinzuholen, gilt der Blog als kommerzielles Angebot und die Bilder müssen unter Umständen ausgetauscht werden.

Neben diesen kostenlosen Alternativen können Blogger auf diversen Fotoplattformen außerdem Lizenzen für Bildpakete kaufen. Sie zahlen dafür, müssen nur den Fotografen nennen und können die Fotos nutzen, wie sie wollen. Sie gehen also auf Nummer sicher.

Wer diese Schwierigkeiten von Haus aus ausschließen möchte und den Blog ausschließlich mit eigenen Fotos bestücken möchte, braucht zumindest bezüglich der Nutzungsrechte nichts zu befürchten. Allerdings muss er darauf achten, was er fotografiert: Sollen Personen fotografiert werden, braucht der Fotograf das ausdrückliche Einverständnis der jeweilige Person, dass das Foto auch veröffentlicht werden darf. Der Grund dafür liegt im Persönlichkeitsrecht begründet. Lediglich Personen des öffentlichen Lebens wie Politiker, Bürgermeister oder bekannte Künstler dürfen einfach so fotografiert werden, weil sie ohnehin in der Öffentlichkeit stehen. Sollte also eine Person auf dem Foto zu sehen sein, die nicht direkt und unmittelbar mit dem Thema zu tun hat, muss diese einverstanden sein oder unkenntlich gemacht werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn eine Menschengruppe fotografiert wird. Eine Gruppe beginnt bei großzügiger Auslegung, wie sie auch von Zeitungen gehandhabt wird, bei drei oder mehr Personen.

Harry Sochor

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